Förderung ohne E-Auto
Sie besitzen weder ein Elektroauto noch haben Sie vor, bis zum Förderstart am 26. September 2023 eines zu erwerben, zu bestellen oder zu leasen?
In diesem Fall sind Sie leider nicht berechtigt, von der KfW-Förderung zu profitieren. Dennoch können Sie von unseren Sonderangeboten für Solaranlagen profitieren, bei denen wir den besten Preis garantieren. Zusätzlich kommt die Mehrwertsteuerbefreiung seit 2023 zu Ihrem Vorteil.
Haben Sie bereits einen Vertrag für eine Solaranlage abgeschlossen?
Wenn Sie bereits einen Vertrag für eine Solaranlage unterzeichnet haben und daher im zentralen Melderegister erfasst sind, sind Sie leider nicht für die KfW-Förderung qualifiziert. Dieses Förderprogramm, das vom Bundesverkehrsministerium ins Leben gerufen wurde, richtet sich ausdrücklich an Erstinteressenten.
Falls Sie jedoch Ihre Solaranlage bei Handelsberg erworben haben, können Sie weiterhin von unserem exklusiven Angebot profitieren. Unsere Berater stehen Ihnen gerne zur Seite, um die passende Anlage für Ihre Bedürfnisse zu finden.