Zum Inhalt springen

Batteriegesetz

Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Der Kunde ist gesetzlich verpflichtet, Altbatterien ordnungsgemäß über geeignete Sammelstellen zu entsorgen.

Altbatterien können bei öffentlichen Sammelstellen oder im Handel abgegeben werden.

Sofern gesetzlich erforderlich, bietet der Verkäufer eine Rücknahmemöglichkeit für Altbatterien an.

Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Entsorgungsvorschriften.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist auf diese Verpflichtung hin.