Photovoltaik Steuerhinweis
Hinweis zur Anwendung des 0% Mehrwertsteuersatzes für Photovoltaikprodukte
Gesetzliche Grundlage
Die Anwendung des Umsatzsteuersatzes von 0% erfolgt auf Grundlage von § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Der vollständige Gesetzestext kann hier eingesehen werden:
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
Auszug (vereinfacht)
Gemäß § 12 Abs. 3 UStG gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein Steuersatz von 0% für:
• die Lieferung
• den innergemeinschaftlichen Erwerb
• die Einfuhr
• sowie die Installation
von Photovoltaikanlagen und wesentlichen Komponenten.
Diese Regelung wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. (Lexware).
Voraussetzungen
Die Anwendung des 0% Steuersatzes setzt insbesondere voraus:
• Installation auf oder in der Nähe von Wohngebäuden
• Nutzung zu privaten Zwecken
• Einhaltung der gesetzlichen Leistungsgrenzen
Verantwortung des Kunden
Mit Abschluss der Bestellung bestätigt der Kunde eigenverantwortlich, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Keine Prüfungspflicht des Verkäufers.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Angaben des Kunden zu überprüfen.
Haftung bei falschen Angaben
Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, haftet der Kunde für sämtliche daraus entstehenden steuerlichen Konsequenzen, insbesondere:
• Nachzahlung der Umsatzsteuer
• mögliche Bußgelder oder Strafzahlungen
Mitteilungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu informieren, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Dokumentation
Der Verkäufer ist berechtigt, die vom Kunden gemachten Angaben zu dokumentieren und als Nachweis gegenüber Behörden zu verwenden.