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Photovoltaik Steuerhinweis

Hinweis zur Anwendung des 0% Mehrwertsteuersatzes für Photovoltaikprodukte

Gesetzliche Grundlage

Die Anwendung des Umsatzsteuersatzes von 0% erfolgt auf Grundlage von § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Der vollständige Gesetzestext kann hier eingesehen werden:

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html


Auszug (vereinfacht)

Gemäß § 12 Abs. 3 UStG gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein Steuersatz von 0% für:

• die Lieferung

• den innergemeinschaftlichen Erwerb

• die Einfuhr

• sowie die Installation

von Photovoltaikanlagen und wesentlichen Komponenten.

Diese Regelung wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. (Lexware).


Voraussetzungen

Die Anwendung des 0% Steuersatzes setzt insbesondere voraus:

• Installation auf oder in der Nähe von Wohngebäuden

• Nutzung zu privaten Zwecken

• Einhaltung der gesetzlichen Leistungsgrenzen


Verantwortung des Kunden

Mit Abschluss der Bestellung bestätigt der Kunde eigenverantwortlich, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Keine Prüfungspflicht des Verkäufers.

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Angaben des Kunden zu überprüfen.


Haftung bei falschen Angaben

Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, haftet der Kunde für sämtliche daraus entstehenden steuerlichen Konsequenzen, insbesondere:

• Nachzahlung der Umsatzsteuer

• mögliche Bußgelder oder Strafzahlungen


Mitteilungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu informieren, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.


Dokumentation

Der Verkäufer ist berechtigt, die vom Kunden gemachten Angaben zu dokumentieren und als Nachweis gegenüber Behörden zu verwenden.